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Zuzahlungsbefreiung
Wo immer möglich, wird die Basics GmbH ihre Arzneimittelpreise unter die für die Zuzahlungsbefreiungsgrenze vorgesehen Preise festlegen, damit für Patientinnen und Patienten bei einer Verordnung von Basics-Arzneimitteln keine Zuzahlungsgebühr anfällt.

Fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker nach zuzahlungsfreien Präparaten von Basics. Eine Übersicht erhalten Sie hier in unserer Liste der zuzahlungsbefreiten Basics-Präparate.

Hintergrund ist, dass der Spitzenverband der Krankenkassen (SpiV) gemäß dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für definierte Arzneimittelwirkstoffe festgelegt hat. Diese Wirkstoffliste, welche kontinuierlich erweitert wird, gilt für Festbetrags-Arzneimittel. Die darin geregelten Angaben betreffen Verordnungen für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen. Das Gesetz hat das Ziel kostenregulierend zu wirken, da es Ärzte dazu anhält, bei der Ausstellung eines Rezeptes auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten und wenn möglich, ein gleichwertiges zuzahlungsbefreites Arzneimittel zu verschreiben.

Eine Zuzahlungsbefreiungsgrenze liegt mindestens 30 % unter dem geregelten Festbetrag. Die Hersteller von Arzneimitteln können ihren Preis auf den für die Zuzahlungsbefreiung gültigen Arzneimittelpreis, der sog. Zuzahlungsbefreiungsgrenze, festlegen.

Viele Arzneimittel unterliegen grundsätzlich einer preislichen Höchstgrenze, dem sogenannten Festbetrag. Bis zur Höhe des Festbetrages werden die Arzneimittel von der GKV getragen. Liegt der Preis des Arzneimittels zusätzlich unter der Zuzahlungsbefreiungsgrenze, muss der Patient keine Eigenleistung erbringen. Liegt der Abgabepreis zwischen der Zuzahlungsbefreiungsgrenze und dem Festbetrag, müssen GKV-Versicherte eine prozentuale Zuzahlung von 10 % des Medikamentenpreises leisten, mindestens aber 5 € und maximal 10 €. Diese Zuzahlung ist auch unter dem Begriff „Rezeptgebühr“ bekannt. Liegt der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag, zahlt der Patient 10 % bis zur Höhe des Festbetrags und die gesamten darüber liegenden Kosten.

Basics gibt hierbei stets sein Bestes, die Preise seiner Arzneimittel wo immer möglich unter der Zuzahlungsbefreiungsgrenze festzulegen, damit Patienten die bewährten Basics-Präparate ohne Zuzahlung erhalten können.

Die jeweils aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und Wirkstoffe kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung Diese Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert.