Die Basics GmbH wird
wo immer wirtschaftlich möglich ihre Arzneimittelpreise auf die für
die Zuzahlungsbefreiungsgrenze vorgesehen Preise festlegen, um den Patienten
bei einer Verordnung von Basics Arzneimitteln, von ihrer Zuzahlungsgebühr
zu entlasten.
Fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker nach zuzahlungsfreien
Präparaten von Basics.
Sie möchten eine Übersicht aller von der Zuzahlung befreiten
Basics-Präparate erhalten? Bitte klicken Sie HIER
um die Liste auszuwählen.
Gemäß dem Arzneimittelversorgungs-Wirschaftlichkeitsgesetz
(AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, hat der Spitzenverband
der Krankenkassen (SpiV) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für definierte
Arzneimittelwirkstoffe festgelegt, diese Liste wird kontinuierlich erweitert..Die
in der Liste enthaltenen Angaben betreffen Verordnungen für Versicherte
aller Gesetzlichen Krankenkassen.
Die Hersteller von Arzneimitteln können ihren Preis auf den für
die Zuzahlungsbefreiung gültigen Arzneimittelpreis, der sog. Zuzahlungsbefreiungsgrenze,
festlegen.
Viele Arzneimittel unterliegen einer preislichen Höchstgrenze,
dem sog. Festbetrag. Bis zur Höhe des Festbetrages werden die Arzneimittel
von der GKV getragen. GKV-Versicherte müssen ohne Zuzahlungsbefreiung
für jede Arzneimittel-Verordnung eine prozentuale Zuzahlung von
10 % des Medikamenten-Preises leisten, mindestens 5 Euro, höchstens
10 Euro.
Die jeweils aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und
Wirkstoffe kann im Internet unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung
abgerufen werden.