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  Basics GmbH
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Zuzahlungsbefreiung
Die Basics GmbH wird wo immer wirtschaftlich möglich ihre Arzneimittelpreise auf die für die Zuzahlungsbefreiungsgrenze vorgesehen Preise festlegen, um den Patienten bei einer Verordnung von Basics Arzneimitteln, von ihrer Zuzahlungsgebühr zu entlasten.

Fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker nach zuzahlungsfreien Präparaten von Basics.

Sie möchten eine Übersicht aller von der Zuzahlung befreiten Basics-Präparate erhalten? Bitte klicken Sie HIER um die Liste auszuwählen.

Gemäß dem Arzneimittelversorgungs-Wirschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, hat der Spitzenverband der Krankenkassen (SpiV) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für definierte Arzneimittelwirkstoffe festgelegt, diese Liste wird kontinuierlich erweitert..Die in der Liste enthaltenen Angaben betreffen Verordnungen für Versicherte aller Gesetzlichen Krankenkassen.

Die Hersteller von Arzneimitteln können ihren Preis auf den für die Zuzahlungsbefreiung gültigen Arzneimittelpreis, der sog. Zuzahlungsbefreiungsgrenze, festlegen.

Viele Arzneimittel unterliegen einer preislichen Höchstgrenze, dem sog. Festbetrag. Bis zur Höhe des Festbetrages werden die Arzneimittel von der GKV getragen. GKV-Versicherte müssen ohne Zuzahlungsbefreiung für jede Arzneimittel-Verordnung eine prozentuale Zuzahlung von 10 % des Medikamenten-Preises leisten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Die jeweils aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und Wirkstoffe kann im Internet unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung
abgerufen werden.