AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

  1. Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere -auch zukünftigen- Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Entgegenstehenden oder abweichenden 

Bedingungen oder sonstigen Einschränkungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

  1. Angebote, Aufträge 1. Alle unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. 2. Alle Aufträge des Käufers werden für uns nur durch unsere schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. 3. Muster sind, wenn nichts anderes vermerkt ist, stets unverbindliche Ansichtsmuster. 

III. Preise 1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gemäß unserer Preisliste, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Etwaige Mehrkosten für Eil- bzw. Expressbeförderung, Luftpolstersendungen usw. werden von uns zusätzlich berechnet. 

  1. Zahlung 1. Zahlungen werden ohne Abzug zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag, in Ermangelung eines solchen sofort nach Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei 

schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 2. Die Zahlung gilt bei Geldeingang bzw. vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als erbracht. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt. Stehen mehrere Forderungen zur Zahlung offen, gilt § 366 Abs. 2 BGB, auch wenn der Käufer eine Zahlungsbestimmung trifft. 3. Ist eine sofort fällige Rechnung 30 Tage nach Ausstellung nicht beglichen, gerät der Käufer in Verzug und wir werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens 

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Rechnung stellen. 4. Eine Verpflichtung zur Hereinnahme von Schecks oder Wechseln besteht nicht. Im Falle ihrer Hereinnahme gelten sie nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Die Rechnungsschuld erlischt erst mit 

der endgültigen Bezahlung. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer u.ä. Abgaben ab 30 Tagen gehen zu Lasten des Käufers. 5. Ein Aufrechnungs- und / oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen, die aus demselben 

Vertragsverhältnis mit uns stammen. Die Abtretung von gegen uns gerichteter Forderung ist ausgeschlossen. 6. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete 

Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind wir, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung den Auftrag oder Teile des Auftrags, einschließlich der Abtretung der sich daraus ergebenden Rechte und 

Forderungen, an Dritte abzugeben. 

  1. Lieferung und Versand 1. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Etwaige Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte 

Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. 2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Lieferscheindatum das Leistungsdatum. 3. Die Lieferung erfolgt durch Postdienste, Speditionen oder den Verkäufer selbst. Wenn der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB ist, dann geht mit der Übergabe der Ware an einen Paketdienst oder Spediteur die Gefahr auf den Käufer über. Für eine Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Für Transportschäden durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers die Lieferung auf Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen. Sollten Mängel vorhanden sein, hat sich der Käufer diese vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen und uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 4. Wir haften bei Verzögerungen der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben und statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind –auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung- ausgeschlossen. 5. Erfüllt der Käufer die fällige Abnahmeverpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung die entsprechenden Mengen selbst einzuteilen, zu berechnen und für Rechnung und Gefahr des 

Käufers einzulagern oder aber unter Ablehnung der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr. Schadenersatz wegen verzögerter Auslieferung wird keiner geleistet. 

  1. Höhere Gewalt 1. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. 

VII. Eigentumsvorbehalt 1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 2. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die in unserem Eigentum stehenden Waren zu verfügen. 3. Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber uns im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung der Ware eine angemessene Vergütung verlangen. 4. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretene Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen. 5. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte oder Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. 

VIII. Mängelrügen. Gewährleistung 1. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Eintreffen der Ware an dem vom Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort unter 

Angabe von Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummer, erhoben werden. I. ü. gilt Ziffer V, Nr. 3 dieser Bedingungen. 2. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den 

Käufer. 3. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. 4. Bei begründeten Mängelrügen wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen (Wandlung). Bei Fehlmengen haben wir die Wahl einer 

Nachlieferung oder einer entsprechenden Gutschrift. 5. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gem. § 438 BGB. 6. Für Schäden während des Transports, fachlich unrichtiger Einlagerung und unsachgemäßer Behandlung unserer Produkte bei Weiterversand leisten wir keine Haftung. 

  1. Rücknahme / Umtausch / pauschalisierter Schadenersatz 1. Festverkaufte Ware können wir weder zur Gutschrift zurücknehmen noch umtauschen. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall hat der Käufer an uns 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu zahlen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 2. Eine Haftung für die Versandgefahren im Fall der Rücknahme wird nicht übernommen. 3. Eine Haftung für Retouren, die ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgen, wird nicht übernommen. Dadurch entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen. 
  2. Wiederverkauf 1. Die in unserer Preisliste aufgeführten Arzneimittel sind Markenwaren, die grundsätzlich nur in unveränderten und unversehrten Originalbehältnissen verkauft werden dürfen. 
  3. Datenschutz 1. Der Käufer stimmt mit Vertragsschluss der Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten zu, soweit diese im Rahmen der Geschäftsabwicklung von uns erhoben und 

zu Dokumentations- und Sicherungszwecken archiviert werden müssen. 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Wirksamkeitsklausel 1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung und alle sonstigen gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Leverkusen. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, wird Leverkusen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für Klagen im Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozess. 2. Änderungen, mündliche Nebenabreden etc. bedürfen der Schriftform, auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt. Eine unwirksame Klausel haben die Parteien durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

XIII. Anwendbares Recht 1. Es gilt deutsches Recht. 2. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen – beide vom 

17.Juli 1973 – sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.4.1980 wird ausgeschlossen. 3. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen. 

  1. Geheimhaltung 

Die Vertragsparteien vereinbaren und verpflichten sich, vertraulich zu handeln und nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei Informationen vertraulicher Natur an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Weise als im Rahmen und unter Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen wirtschaftlichen und kommerziellen Wertes), die einem der Vertragspartner durch den anderen bekannt werden, es sei denn derartige Informationen sind allgemein bekannt, werden allgemein bekannt ohne Verschulden einer der beiden Parteien, gelangen rechtmäßig in den Besitz einer solchen über Dritte oder wurden unabhängig von dem anderen erworben und entwickelt. Soweit es für den Käufer und uns notwendig ist, kann jeder der beiden die vertrauliche Information einem jeweiligen Angestellten offen legen, wobei es notwendig und wünschenswert ist, dass vor jeglicher derartiger Offenlegung die in Frage kommenden Angestellten über die vertrauliche Natur der Information in Kenntnis gesetzt werden. 

Stand: Februar 2015 Basics GmbH, Hemmelrather Weg 201, 53177 Leverkusen 

Covid-19: Mitteilung

Wir, die Basics GmbH, arbeiten stetig daran, alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und allen Patienten, Geschäftspartnern und Mitarbeitern das Leben während dieser Pandemie so angenehm, wie möglich zu gestalten.

Die Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist unser wichtigstes Ziel.
Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um allen Personen, die im medizinischen Bereich und im Pflegedienst tätig sind, für ihren unermüdlichen Einsatz zu danken – VIELEN DANK!