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Basics GmbH
Hemmelrather Weg 201
Gebäude GIZ 1
51377 Leverkusen
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Telefon: 0214 / 40 399 – 0*
Telefax: 0214 / 40 399 – 909
* Die Kosten für einen Anruf entsprechen denen eines Anrufs ins dt. Festnetz auf Basis Ihres (Mobilfunk-) Tarifs.
E-Mail: info@basics.de
Web: www.basics.de
Kundenservice:
Für Bestellungen unserer Produkte, Informationen zu unseren aktuellen Angeboten sowie Auskünfte zu Retouren und Lagerwertverlusten steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Montag-Donnerstag: 8-18 Uhr
Freitag: 8-16 Uhr
Telefon: 0214 / 40399-0
Telefax: 0214 / 40399-909
Medizinisch-wissenschaftliche Abteilung:
Eine unerwünschte Arzneimittelwirkung können Sie uns jederzeit mittels unseres Formulars (Nebenwirkungen melden) mitteilen.
Darüber hinaus steht Ihnen unsere Medizinisch-wissenschaftliche Abteilung für Fragen wie z.B. die Wirksamkeit unserer Produkte oder Nebenwirkungen gerne zur Verfügung.
E-Mail: MedWiss@sunpharma.com
Abteilung Qualitätssicherung:
Für Fragen zur Qualität unserer Produkte können Sie gerne unsere Abteilung Qualitätssicherung kontaktieren.
E-Mail: Reklamationen@sunpharma.com
Hinweisgebersystem:
Mit vollem Engagement übernehmen wir Verantwortung für das Wohl unserer Patienten. Unsere Vision ist es, neben hoher Qualität und Verfügbarkeit unserer Produkte, dass die Gesundheit für jeden Menschen bezahlbar ist und bleibt.
Zur Umsetzung unserer Vision fördern wir eine offene und respektvolle Unternehmenskultur mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Partnern. Aus diesem Grund haben wir ein besonderes Interesse daran möglichst frühzeitig von Verstößen oder Missständen in unserem Unternehmen zu erfahren, um unverzüglich und angemessen darauf reagieren zu können. Hierzu stellen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Partnern ein Hinweisgebersystem zu Verfügung.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Um einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen und die sogenannten „Whistleblower“ vor Benachteiligungen zu schützen, ist am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/hinweisgeberschutz-2064178
Wir möchten Sie dazu motivieren jeden möglichen Verstoß oder Missstand zu melden. Selbstverständlich gehen wir jeder Meldung unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit nach und informieren Meldende über den Fortgang ihrer Meldung.
Hinweise können entweder per E-Mail compliance.basics@sunpharma.com oder über unser anonymes Hinweisformular an unsere interne Meldestelle übermittelt werden.
Lieferkettensorgfaltspflicht:
Mit vollem Engagement übernehmen wir Verantwortung für das Wohl unserer Patienten. Unsere Vision ist es, neben hoher Qualität und Verfügbarkeit unserer Produkte, dass die Gesundheit für jeden Menschen bezahlbar ist und bleibt.
Daher legen wir auch mit Blick auf unsere gesamte Lieferkette größten Wert auf die Einhaltung und Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt. Die Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) und entsprechender Sorgfaltspflichten bestärkt dabei unsere Strategie und schafft gleichzeitig weitere Standards und Transparenz für eine nachhaltige Zukunft.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG):
„Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.“
Mit unserer Verantwortung für die gesamte Lieferkette ermitteln wir regelmäßig mögliche Risiken in unserer Lieferkette um unverzüglich und angemessen Abhilfemaßnahmen bzw. Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Hierdurch können wir mögliche Risiken oder tatsächliche Verletzungen i.S. des LksG verhindern, beenden oder das Ausmaß minimieren.
Teil unseres Risikomanagements ist ebenfalls ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren über welches Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen an uns übermittelt werden können.
Hinweise können entweder per E-Mail LkSG.basics@sunpharma.com oder über unser anonymes Hinweisformular an unseren Menschenrechtsbeauftragten übermittelt werden.